Die Corona-Krise hat vor allem Restaurants, Bars und Cafés schwer getroffen. Vielerorts ist es aber wieder möglich, auf einen Kaffee oder zum Diner einzukehren - wenn auch nur unter Auflagen. Wir erklären, mit welchen Einschränkungen Gäste derzeit noch zurechtkommen müssen und wo und unter welchen Umständen die Regeln gelten.

Hygiene und Abstandsregeln in Gaststätten

Grundsätzlich dürfen Bars, Restaurants und Cafés bundesweit wieder öffnen, sofern dem lokale Regelungen aufgrund besonderer Vorkommnisse nicht entgegenstehen. Dabei gelten aktuell aber noch strenge Hygienevorgaben. Zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung müssen mindestens 1,5 Meter Platz gelassen werden. Ein Aufenthalt in diesen Zwischenräumen ist nicht gestattet. Viele Gaststätten sind dazu übergegangen, nur noch am Tisch zu bedienen. Tresen und Büfetts sind hingegen keine Option, denn hier könnten die Abstandsregeln nicht eingehalten werden. Gäste in Cafés und Restaurants werden damit ausschließlich am Platz bewirtet.

In den meisten Bundesländern müssen sich Gäste vor Ort registrieren - meist mit Name und Adresse. Diese Maßnahme dient dazu, spätere Ansteckungsketten besser nachverfolgen zu können, sollte es zu Ansteckungen kommen. In den meisten Bundesländern ist diese Registrierung derzeit noch Pflicht, in Berlin beispielsweise nur optional. Durch die Abstandsregelungen sinkt natürlich auch die Kapazität der einzelnen Gaststätten. Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass jedem Gast 5 m² zugestanden werden müssen. Auf 100 m² Fläche dürfen demnach also nur maximal 20 Gäste bewirtet werden. Zu beachten sind auch landesspezifische Regelungen. In Schleswig-Holstein gibt es beispielsweise eine Obergrenze von maximal 50 Personen pro Raum.

Reglementiert wird auch, wer mit wem an einem Tisch sitzen darf. Derzeit dürfen in den meisten Ländern Personen aus maximal zwei Haushalten zusammen an einem Tisch sitzen, also z. B. zwei Paare, zwei Familien oder zwei Einzelpersonen. Auch hier gibt es wieder eigene Regelungen in manchen Ländern. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen beispielsweise nur maximal 6 Personen zusammen an einem Tisch sitzen. Der Betreiber des Lokals muss zusätzlich dafür sorgen, dass die Innenräume während des Betriebs die ganze Zeit über gelüftet werden.

Maskenpflicht in Cafés und Restaurants

Ob und unter welchen Umständen eine Maske getragen werden muss, ist vom Bundesland abhängig. In der Regel gilt, dass die Maske nur am Tisch abgelegt werden darf. Wer aufsteht, um beispielsweise auf die Toilette zu gehen, muss die Maske wieder aufsetzen. Größtenteils sind auch die Mitarbeiter dazu angehalten, stets einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Bayern gilt diese Regelung auch in Außenbereichen. So dürfen auch in den bayerischen Biergärten die Masken nur dann abgenommen werden, wenn die Gäste am Tisch sitzen.

Regelungen für Kneipen, Bars und Shisha-Cafés

Anders als in Restaurants und Cafés lassen sich die Abstandsregeln in Bars, Kneipen und Shisha-Cafés nicht so einfach umsetzen bzw. kontrollieren. Das führt dazu, dass viele dieser Etablissements in einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Berlin nach wie vor geschlossen bleiben müssen. Aktuell steht noch nicht fest, wann diese wieder öffnen dürfen.

Regelungen in Hotels

Hotels und Ferienhäuser dürfen mittlerweile wieder Übernachtungen für Touristen anbieten, wenn auch unter Einschränkungen. Gastwirte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Anwesenheitsdokumentation zu führen. Dazu werden Name, Anschrift, Telefonnummer, Zimmer sowie Dauer und Zeit des Aufenthalts festgehalten. Diese Daten müssen unter Beachtung sämtlicher Datenschutzrichtlinien vier Wochen aufbewahrt werden. Spa- und Wellnessbereiche müssen weiterhin geschlossen bleiben und es dürfen auch keine Buffets angeboten werden.